Schulhund Murphy

Ich bin ein Schulhund.
Mein Name ist Murphy.
Ich bin 3 Jahre alt.
Murphy auf seinem Ruheplatz

Freiwillige Selbstverpflichtung

Schulhunde und ihre Hundeführerinnen und Hundeführer leisten pädagogische Arbeit nach einem für die jeweilige Schule spezifisch entwickelten Konzept.

1. Grundlegende Voraussetzungen

Der Schulhund lebt als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt. Der Umgang mit dem Hund ist liebe- und respektvoll.

Die Ausbildung des Schulhundes erfolgt ausschließlich im Team Hund – Hundeführerin / Hundeführer.

Ohne Ausbildung oder Prüfung wird kein Hund als Schulhund eingesetzt. Bei begonnener Ausbildung ist ein begrenzter Einsatz im Rahmen der Ausbildung möglich.

Hundeführer/Hundeführerin und Schulleiter/Schulleiterin beachten die Empfehlungen des Arbeitskreises Schulhund Rheinland-Pfalz zur Ausbildung des Schulhundes.

Der unten genannte Schulhund hat folgende Ausbildung(en) / Prüfung(en) absolviert: Murphy(1,5 Jahre) hat die Schulhundausbildung an der Hundeschule Rhein-Ahr erfolgreich absolviert

Datum der praktischen Prüfung: 09.11.2018

Beate Roth hat mit dem Hund Murphy die Schulhundausbildung an der Hundeschule Rhein-Ahr erfolgreich absolviert

Die Unterlagen zur Ausbildung werden bei der Schule in Kopie aufbewahrt.

Der Schulhund zeigt Gehorsam gegenüber der Hundeführerin oder dem Hundeführer, begegnet Menschen aufgeschlossen und ohne Scheu, hat eine hohe Stressresistenz, begegnet „ungewünschtem“ Verhalten ihm selbst gegenüber eher „defensiv“ durch Rückzug.

Die Hundeführerin oder der Hundeführer besitzt die Kompetenz, Stress bei den Kindern, sich selbst und dem Hund zu erkennen und dann entsprechend zu handeln. Er oder sie ist in der Lage, den Hund sofort aus einer Belastungs- oder Stresssituation herauszuholen.

Die Hundeführerin oder der Hundeführer besucht regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zur Führung von Hunden und zur hundegestützten Pädagogik.

Die Hundeführerin oder der Hundeführer nimmt am regelmäßigen Austausch zur hundegestützten Pädagogik in entsprechenden Arbeitsgemeinschaften teil.

Ein Tierarzt bescheinigt die gute Allgemeinverfassung des Hundes, regelmäßige Entwurmungen / regelmäßige Kontrolle auf Wurmbefall, eine Ektoparasitenprophylaxe, die Durchführung der Impfungen (Standardimpfungen), die eine Infektionsgefahr für den Hund vermeiden.

Arbeitskreis Schulhund RLP – 10.05.2018

2. Hygienevorkehrungen

Der Schulhund hat keinen Zugang zur Schulküche.

Während der Zubereitung und während des Verzehrs von Lebensmitteln im Klassenraum bleibt der Hund an einem festgelegten Ruheplatz.

In Klassen- oder Kursräumen, in denen der Schulhund eingesetzt wird, ist eine Gelegenheit zum Händewaschen gegeben (fließendes Wasser, Seife und Handtücher).

Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen sind vorhanden. Die Reinigung des Fußbodens von Hundehaaren erfolgt bei Bedarf durch Schülerinnen und Schüler oder die Hundeführerin /den Hundeführer auch außerhalb der üblichen Reinigungsintervalle.

Zubehör wie Wasserschüssel, Futternapf, Spielzeug, Hundedecke, etc. wird in einem getrennten Schrank oder Behältern aufbewahrt und regelmäßig gereinigt.

3. Welpen und Junghunde

Der Welpe bzw. der Junghund wurde langsam und behutsam eingearbeitet.

Der Hundeführer oder die Hundeführerin informierte sich im Arbeitskreis „Schulhund RLP“ oder bei ausgewiesenen Fachleuten über die Besonderheiten beim Einsatz von Welpen oder Junghunden.

4. Einsatz des Schulhundes

Der Einsatz des Schulhundes erfolgt nur im Team Hund-Hundeführer/ Hundeführerin und nach einem für die jeweilige Schule entwickelten Konzept, das die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Hundes berücksichtigt.

Vor dem Einsatz des Schulhundes werden Rituale und Regeln für den Umgang mit dem Hund gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern entwickelt und dauerhaft dokumentiert.

Der Schulhund hat die Möglichkeit, sich auf einen eigenen, ungestörten Ruheplatz zurückzuziehen. Die Schülerinnen und Schüler haben keinen Zutritt zum Ruheplatz.

Die Arbeit mit dem Schulhund wird zumindest in Kurzform  (Schulhundlogbuch) dokumentiert.